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Geht es nach den Verbänden, sollen die Verbraucher Strom möglichst in Zeiten geringer Nachfrage günstig beziehen. Damit die Netze angesichts zahlreicher einbezogener vernetzter Geräte und Maschinen nicht überlastet werden, würde die Energieentnahme in Spitzenverbrauchszeiten zugleich teurer. Parallel gelte es, die Digitalisierung der Netze voranzutreiben und die Betreiber "zur zügigen Flexibilisierung zu motivieren".
"Der Vorschlag bietet eine hohe Wahlfreiheit bei den Tarifen", wirbt vzbv-Vorstand Klaus Müller für den zeitabhängigen Ansatz. "Wenn Verbraucher ihr Elektroauto nachts laden und somit das Netz entlasten, muss sich das auch positiv auf ihre Stromrechnung auswirken." Das biete auch Anreize, auf Elektromobilität umzusteigen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Alternativmodell der "Spitzenglättung" lehnen die Verbände ab. Es sieht vor, dass Elektroautos oder Speicheranlagen im Heim in Spitzenzeiten weniger Strom aus dem Netz beziehen können und für einen unbeschränkten Verbrauch höhere Entgelte fällig sind. VDA-Präsidentin Hildegard Müller warnte, dass dies "zu deutlichen Preissteigerungen führen" dürfte: "Wenn Besitzer von Elektroautos eine gesicherte Leistung nur zu besonders hohen Tarifen erhalten, kann das den Hochlauf der Elektromobilität und damit das Ziel einer CO2-freien Mobilität gefährden." Auch die über eine Million Wärmepumpenbesitzer dürften finanziell nicht schlechter gestellt werden, verlangte der BWP.
Ein wachsender Anteil der erneuerbaren Energien am Mix führt generell zu wachsenden Schwankungen bei der Stromerzeugung. Als eine Möglichkeit, diese besser auszugleichen, gelten Verfahren, um den Verbrauch stärker an die Produktion anzupassen und die Netze so besser auszulasten. Wie früher bei Nachtspeicheröfen können so heutzutage etwa E-Autos in verbrauchsarmen Zeiten geladen werden, der Betrieb von Wärmepunkten lässt sich zeitlich befristen.
Gutachter des auf den Bereich der Strom- und Gasversorgung spezialisierten Beratungshauses Consentec hatten zuvor im Auftrag des vzbv dafür plädiert, das Modell der zeitvariablen Netzentgelte bei der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes als "Regellösung" zu verankern. Es diene der "ganzheitlichen Minimierung der Stromversorgungskosten" für alle privaten und sonstigen Verbraucher. Die Bundesnetzagentur hatte zeitabhängige Stromtarife dagegen 2015 noch abgelehnt, da die Netzentgelte so "unberechenbar und nicht mehr planbar" würden und die Folgen für das Stromnetz "nicht absehbar" seien. (olb)
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